Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland
benso diskriminiert die deutsche Regierung scientologische Künstler aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit. Der Ausverkauf der Menschenrechte des amerikanischen Scientologen und Jazzpianisten Chick Corea verdeutlicht das Ausmaß der religiösen Intoleranz in Deutschland gegenüber scientologischen Künstlern.
Obwohl die Landesregierung von Baden-Württemberg anläßlich der Leichtathletikweltmeisterschaften 1993 in Stuttgart Chick Corea zu einer Konzertveranstaltung selbst eingeladen hatte, verweigerte sie ihm den Konzertauftritt und lud ihn wieder aus. Beamte der Landesregierung gaben zu, daß sie so handelten, weil Chick Corea ein Mitglied der Scientology Kirche ist.54 Verantwortliche der baden-württembergischen Landesregierung unternahmen weitere diskriminierende Maßnahmen, die darauf abzielten, Chick Coreas Möglichkeiten zur Darbietung seiner Musik an die deutsche Öffentlichkeit zu beeinträchtigen und zu behindern. Diese Maßnahmen beinhalteten die direkte Ausübung von Druck auf Konzertveranstalter, um Aufführungen Chick Coreas zu verhindern, indem sie abfällige Bemerkungen über den Glauben und die Religionszugehörigkeit Coreas an die Presse leiteten, um ihn zu brandmarken. Im Landesparlament wurden Schritte eingeleitet, um Chick Coreas Recht zu beschneiden, seine Musik darzubieten. Zusätzlich gab es offizielle Anweisungen, daß zukünftige Auftrittsersuche Chick Coreas oder anderer "bekennender Scientologen" sowie auch von Mitgliedern "ähnlicher Gruppen", soweit diese Auftritte durch öffentliche Mittel subventioniert würden, "in Frage zu stellen seien". Diese diskriminierenden Handlungen haben zur Folge, daß Corea der Zugang zu Konzerthallen, die dem Land gehören, verweigert ist und daß Konzertveranstalter schon im Vorfeld eines möglichen Auftretens Chick Coreas abgeschreckt werden.
Im Frühjahr 1994 kehrte das Chick Corea Quartett im Rahmen einer Europatournee nach Deutschland zurück, um einige Konzerte zu geben. Chick Corea war für den 3. Juni 1994 in das Opernhaus des Kasseler Staatstheaters eingeladen worden. Nachdem das Konzert angekündigt und die Karten in den Vorverkauf gelangt waren, informierte die Zeitung Hessische Allgemeine die hessische Ministerin für Kunst und Wissenschaft darüber, daß Chick Corea Scientologe sei. Unverzüglich wurde seitens des Ministeriums der Wunsch nach einer Konzertabsage laut wie auch die an das Staatstheater gerichtete Kritik, mit einem Künstler einen Vertrag geschlossen zu haben, der mit Scientology verbunden sei.55 Der stellvertretende Vorsitzende der CDU in Kassel forderte gar eine Untersuchung der Verantwortlichen des Staatstheaters, die den Vertrag unterzeichnet hatten, und forderte öffentlich die Absage des Konzerts, da "Scientology und andere Sekten verhindert werden müssen, wo immer es geht".56 Die Regierung ließ Coreas deutschen Konzertveranstalter wissen, daß sie mit Herrn Coreas Auftritt "Probleme" habe, "wegen seiner Mitgliedschaft in der Scientology Kirche".57
Tatsächlich bewirkte der Druck der Landesregierung beim Veranstalter, daß dieser ergänzende Klauseln in das Vertragswerk mit Corea aufnahm. Diese verbaten es Corea, vor, während oder unmittelbar nach dem Auftritt in Kassel in irgendeiner Weise "Werbung" für Scientology zu machen. Die zusätzlichen Klauseln beinhalteten für den Veranstalter eine Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 DM und weitere juristische Schritte für den Fall, daß eine der Klauseln "verletzt" werden würde.58 Diese vertragliche Ergänzung, die Land und Veranstalter ohne vorherige Kenntnis Coreas und ohne sein Einverständnis eingefügt hatten, wurde von der Regierung in den Medien veröffentlicht, um wenigstens so - nachdem das Konzert gemäß den vorher getroffenen Vereinbarungen nicht abgesagt werden konnte - Zensur auszuüben.59
Chick Coreas Glaube ist seine Privatangelegenheit. Er macht bei seinem Publikum "vor, während oder unmittelbar nach" seinen Konzerten niemals öffentlich "Werbung" für seinen persönlichen Glauben. Die Aktionen der hessischen Regierung, Herrn Corea mundtot zu machen und zu zensieren, sind allein schon deshalb extrem voreingenommen und beleidigend. Diese staatlichen Aktionen zielen darauf ab, Herrn Corea und seinen Glauben abzuwerten und zu brandmarken sowie Leute durch die staatliche Mißbilligung davon abzuhalten, seine Konzerte zu besuchen und der Öffentlichkeit mitzuteilen, daß Chick Coreas Auftritte "bereinigt" sind und unter staatlicher Aufsicht stehen. Solche Handlungen stehen im Widerspruch zu fundamentalen Freiheiten, die durch internationale Menschenrechtsabkommen gewährleistet sind.
"Säuberung" Der Künste fortsetzend
Schlussnoten
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