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Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland


s ist eine Tatsache, daß Scientologen in Deutschland fortwährend systematischer Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ausgesetzt sind. Sportler, Künstler, Lehrer, Musiker, Tänzer - tatsächlich Scientologen aus jeder Berufssparte - wissen, daß sie Gefahr laufen, ihre Arbeit, ihr Geschäft oder andere Rechte zu verlieren, wenn ihre religiöse Zugehörigkeit bekannt wird.

Regierungsmitglieder wie der Bundesminister für Arbeit, Norbert Blüm, oder Ursula Caberta, die Leiterin der "Arbeitsgruppe Scientology" der Hamburger Behörde für Inneres, bestehen öffentlich auf einen "Scientology-TÜV", um auf diesem Weg Scientologen allein wegen ihrer persönlichen Ansichten und ihres Glaubens aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auszuschließen, sie zu isolieren und zu ächten.

Im September 1994 gab der Bundesminister für Arbeit eine Anweisung heraus, in der er Scientologen die zur privaten Arbeitsvermittlung erforderlichen Genehmigungen verweigerte und sie auf "Schwarze Listen" setzte - wobei er sich auf die unhaltbare Behauptung stützte, es handle sich bei Scientology um eine "kriminelle Vereinigung".1 Dieses Verbot wurde nach Blüms Worten als Teil eines "entschiedenen Kampfes" ausgesprochen, der auf ein Verbot von Scientology in Deutschland abziele.2 Im Mai 1995 verfaßte Blüm in der Wochenzeitung Die Woche einen Artikel, in dem er die Öffentlichkeit "warnte", daß Scientology die größte und "gefährlichste Sekte" in Deutschland sei, die durch die Mitgliedschaft in Gewerkschaften und mittels Firmenangestellter "die Wirtschaft unterwandere". Der Bundesminister forderte Privatfirmen und Schulen auf, sich seinem "Krieg" gegen Scientology anzuschließen und alle "verfügbaren Mittel zu verwenden", um Mitglieder von Scientology zu "entlarven". Des weiteren erklärte er, daß die Richtlinie des Bundes, Scientologen mittels "Schwarzer Listen" die Genehmigung zur privaten Arbeitsvermittlung zu verweigern, ein Aktionsmodell sei, das von der gesamten Gesellschaft im "Kampf" gegen Scientology nachgeahmt werden solle.3

Am 27. November 1995 verlangte Arbeitsminister Blüm in einem Interview über Scientology mit Der Spiegel ein Berufsverbot für Scientologen für alle Bereiche, die "mit den Knotenpunkten der Gesellschaft" in Kontakt stehen - einschließlich Schulen, Regierung und Firmen.4 Das waren keine leeren Worte, sondern vielmehr Teil einer bundesweiten Ausschlußpolitik der Regierung, wie aus zahlreichen nachfolgenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen nur zu ersichtlich wird.

Im November 1995 verschickte der Berliner Senat an alle Vertragspartner und untergeordnete Behörden einen Fragebogen, der jeder mit dem Berliner Senat in geschäftlicher Verbindung stehenden Firma die schriftliche Erklärung abverlangte, daß sie nichts mit Scientology oder den Lehren von L. Ron Hubbard zu tun habe.5

Ebenfalls im November 1995 wurde ein leitender Angestellter einer Firma in Weinheim trotz vorbildlicher Führung entlassen, als sich herausstellte, daß er Scientologe ist. Die Firma hatte eine Richtlinie verabschiedet, wonach jeder Scientologe sofort zu entlassen sei. Der Angestellte hatte nie versucht, jemanden zu bekehren; ebensowenig hatte er seinen persönlichen Glauben in der Firma propagiert. Dennoch: Als seine Zugehörigkeit zu Scientology entdeckt wurde, wurde er vom Vorstand der Firma fristlos entlassen.

Der Vorsitzende der CDU von Rheinland-Pfalz verlangte im November 1995, daß Scientologen aus dem Staatsdienst ausgeschlossen werden.6 Im Dezember 1995 schließlich forderte die Junge Union Baden-Württemberg eine Untersuchung, um sicherzustellen, daß keine Scientologen in staatlichen Diensten stünden.

Im März 1995 teilte das Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz/Saarland Frau E. mit, daß man ihr die Genehmigung zur Vermittlung von Au-pair-Stellen wegen ihrer Zugehörigkeit zu Scientology entziehen werde - auf Grundlage der vorgenannten "Schwarzen Liste", die von Bundesarbeitsminister Blüm in Umlauf gebracht worden war. Das Landesarbeitsamt verlangte, daß Frau E. ihre Zugehörigkeit zu Scientology zugeben oder aber eine Erklärung abgeben solle, wonach sie sich nie mit Scientology befaßt und deren Lehren abgelehnt habe.7 Die Lizenz wurde Frau E. schließlich einzig und allein wegen ihrer Religionszugehörigkeit und ihres Glaubens entzogen. Im Dezember 1995 entschied das Landessozialgericht Mainz, daß die Maßnahme der Regierung, Frau E.s Genehmigung zurückzuziehen, rechtswidrig und unangemessen gewesen sei. Das Gericht wies auch darauf hin, daß es keinen glaubhaften Beweis gäbe, der die bloßen Behauptungen der Regierung, daß Scientology eine "kriminelle Organisation" sei oder daß Scientologen "unzuverlässig" seien, untermauere.

"Schwarze Listen" Und Wirtschaftlicher Boykott Gegen Scientologen fortsetzend

Schlussnoten

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