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Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland


ie Bundesrepublik Deutschland hat die überwältigende Mehrheit der Fälle, die in diesem Bericht im Detail dokumentiert sind, nicht abgestritten. Stattdessen versucht die Bundesregierung, die offensichtliche Diskriminierung von Scientologen und den daraus resultierenden enormen Schaden für betroffene Mitglieder mit der Erklärung wegzuwischen, Scientology sei eine "Jugendsekte" und verdiene deshalb nicht den Schutz, der Religionsgemeinschaften zukomme.

Diese Rechtfertigung entbehrt jeder Grundlage. Keine Regierung hat das Recht, Menschen wegen ihres aufrichtigen persönlichen Glaubens zu diskriminieren. Dazu kommt noch, daß Scientology, wie nachfolgend belegt wird, eine Religion im Sinne von Artikel 4 des Grundgesetzes ist und unstreitig als eine "bona fide" ("echte") Religion gilt. Die Tatsache, daß die Zielsetzungen von Scientology und all ihre Aktivitäten ausschließlich religiöser Natur sind, wurde wiederholt durch Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteile bestätigt.

Die Reaktion der Bundesrepublik unterstreicht aber leider die beharrliche Weigerung der Regierung, auch nur die unbestreitbare Tatsache anzuerkennen, daß die Diskriminierung von Minderheitsreligionen in Deutschland ein ernsthaftes Menschenrechtsproblem darstellt, das sofortiger Abhilfe bedarf. Dadurch wird auch klar, weshalb es der Kirche und ihren Gemeindemitgliedern genau wie anderen, in Deutschland mit relativ geringer Mitgliederstärke vertretenen Glaubensrichtungen wie zum Beispiel den Zeugen Jehovas, den Mormonen, den Moslems, christlich-fundamentalistischen Gruppen, Anhängern der Vereinigungskirche und den Hare-Krischnas nicht möglich ist, diese Probleme mit Hilfe der örtlichen Regierungsbehörden und Institutionen zu lösen. Bezeichnenderweise ist es bis zum heutigen Tage noch nicht einmal möglich gewesen, mit der Bundesregierung eine vernünftige Diskussion bezüglich der Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland ins Rollen zu bringen.

Der religiöse Charakter von Scientology ist seit langem unzweideutig durch Hunderte von Verwaltungs- und Gerichtsurteilen weltweit anerkannt worden. In vielen dieser Verfahren wurden Religionswissenschaftler und Theologen hinzugezogen, die konstatierten, daß Scientology die Bedingungen einer jeden akademischen oder philosophischen Definition des Begriffes Religion mehr als erfülle. Scientology zählt jetzt, in ihrem fünften Jahrzehnt, Tausende von Kirchen, Missionen und angeschlossenen Organisationen mit Millionen von Gemeindemitgliedern auf allen Kontinenten in mehr als 90 Ländern. Es gibt daher, nach über 40 Jahren Geschichte als eigenständige religiöse Glaubensrichtung, keine legitimen Zweifel mehr an der Religionseigenschaft von Scientology.

Gerichte und verschiedene Regierungsstellen in den Vereinigten Staaten sowie in Europa und in anderen Kontinenten haben Scientology wiederholt als echte Religion beurteilt. Die folgenden Beispiele stellen nur eine kleine Auswahl der Gerichtsurteile und Beschlüsse von Regierungsstellen zur Religionseigenschaft von Scientology dar:

Scientology: Eine ausschliesslich religiösen und gemeinnützigen Zwecken dienende Religion fortsetzend

Schlussnoten

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