Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland
Fortsetzung

Um diesen Bescheid zu bekommen, war jede Scientology Kirche und -Organisation verpflichtet, strenge Bedingungen, die die religiöse Zielsetzung und den gemeinnützigen Zweck darlegten, zu erfüllen. Diesen Steuerbefreiungen wurde erst nach den umfangreichsten Untersuchungen, die einem Steuerbefreiungsantrag in der Geschichte der Vereinigten Staaten je widerfahren sind, stattgegeben. Die Befreiung war das Ergebnis eines verwaltungstechnischen Vorgehens, im Rahmen dessen die Steuerbehörde ungehindert Zugang zu allen sachdienlichen Aufzeichnungen der Scientology Kirche hatte. Diese Unterlagen beinhalteten die Richtlinien, Strukturen, Projekte sowie Einkünfte, Vermögenslage und Finanzstrukturen jeder Scientology Kirche und -Organisation sowohl in den Vereinigten Staaten als auch weltweit. Allein die Dokumentation, die die Kirche selbst für die Beurteilung zur Verfügung stellte, umfaßte Zehntausende von Seiten - ein über vier Meter hoher Stapel. Sämtliche Unterlagen sind in Washington öffentlich zugänglich. Sämtliche Finanzaufzeichnungen jeder Kirche und anderer Organisationen wurden der Steuerbehörde zugänglich gemacht. Die Steuerbehörde hatte freie Hand, nach eigenem Gutdünken alle Unterlagen zu untersuchen und zu bewerten.
Die Bundesrepublik Deutschland kann diesen einmaligen internationalen Präzedenzfall nicht einfach so ignorieren, wie es deutsche Urteile ignoriert und sich weigert, die religiöse Natur der Scientology anzuerkennen, um weiterhin Verstöße gegen die Menschenrechte und damit Verstöße gegen internationale Vereinbarungen rechtfertigen zu können. Die Handlungen der Bundesrepublik Deutschland sind ein beredtes Zeugnis für vehemente staatliche Eingriffe in religiöse Angelegenheiten. Sie machen den Grundsatz der Gleichheit aller Glaubensrichtungen zunichte, zerstören die Religionsfreiheit und berauben zehntausende Bürger ihrer ureigensten Rechte. Ein solches Verhalten stößt vor dem Gewissen der Welt und den Gesetzen einer zivilisierten Nation gleichermaßen auf eindringliche Ablehnung.
Im August 1995 veröffentlichte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien nach sorgfältiger Prüfung letztinstanzlich einen Berufungsbescheid, der festschrieb, daß Scientology eine Religion und kein Gewerbe ist, daß es sich beim Auditing, dem scientologischen Seelsorgeverfahren, um eine religiöse Aktivität handelt und daß die Betätigung in den streitgegenständlichen religiösen Diensten einzig und allein religiösen Zwecken dient.(Klicken Sie auf dem Dokument für eine Vergrösserung.)

Schlussnoten
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