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Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland

eutschland ist aufgrund internationaler Menschenrechtsabkommen sowie auch des deutschen Grundgesetzes dazu verpflichtet, die Grundrechte aller Menschen innerhalb deutscher Grenzen sicherzustellen. Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet die Staaten, "die allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern", ohne Unterschiede bezüglich der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion."132

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen proklamierte 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" als das "von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal".133 Artikel 18 dieser Deklaration besagt genau wie Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

"Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben."

Zusätzlich zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beinhalten Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention beide das umfassende und grundlegende Prinzip - das der Nichtdiskriminierung aus religiösen Gründen:

"Jedermann hat demnach Anrecht auf alle in der Deklaration aufgeführten Rechte und Freiheiten, ungeachtet irgendwelcher Unterschiede wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Gesinnung, Nationalität oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt oder anderem Status."

Die Rechte der Allgemeinen Erklärung wurden später durch zwei internationale Abkommen bestätigt und bekräftigt: durch den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" sowie dem "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte", welche beide von der UN-Vollversammlung 1966 angenommen wurden. Die Allgemeine Erklärung macht zusammen mit diesen beiden Verträgen die "Bill of Rights" der Vereinten Nationen aus.

Auch Deutschland unterschrieb den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte".134 Artikel 18 in diesem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) hält sich eng an den Text des entsprechenden Artikels in der Allgemeinen Erklärung und führt ihn weiter aus:

"Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst und Beachtung religiöser Bräuche zu bekunden."

Deutschlands Verhalten verstösst gegen internationale Rechtsgrundlagen fortsetzend


Schlussnoten

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