Church of Scientology International - Human Rights Office
  Home | Press Releases | Archives | Contact |
> News
> American Citizens Targeted
> U.S. Court Slams German Human Rights Abuser
> Religious Minorities portrayed as insects
> Result of the Hate Campaign
> Publications
> Freedom Human Rights Journal (in German)
> Menschenrechtsbuero (in German)
Home > Archives > Religiöse Apartheid 1996

Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland

Fortsetzung

Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen stellte 1993 einen allgemeinen Kommentar zusammen, welcher ausdrücklich auf die Anwendung von Artikel 18 des Abkommens gegenüber neuen Religionen einging.135 Das Menschenrechtskomitee befand, der Artikel 18 beschränkt sich in seiner Anwendung nicht auf traditionelle Religionen, noch auf Religionen oder Glaubensrichtungen von institutionellem Charakter oder mit Praktiken, welchen denen von traditionellen Religionen entsprechen. Jegliche Tendenz, eine Religion oder einen Glauben aus irgendwelchen Gründen zu diskriminieren, einschließlich der Tatsache, daß sie neu gegründet wurde oder daß sie eine religiöse Minderheit repräsentiert und möglicherweise Angriffen einer stärkeren religiösen Gemeinschaft ausgesetzt ist, wird daher vom Komitee mit Sorge beobachtet.

Artikel 2(1) des Abkommens verlangt von den Unterzeichnenden, daß sie Menschen innerhalb ihres Hoheitsgebietes schützen.

Jeder Staat verpflichtete sich durch die Unterzeichnung, die im Abkommen dargelegten Rechte zu respektieren und zu gewährleisten, daß sie auf alle Menschen, welche in seinem Hoheitsgebiet leben und seiner Rechtsprechung unterworfen sind, Anwendung finden, ohne irgendeine Unterscheidung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Gesinnung, Nationalität oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder anderem Status.

Auch Artikel 9(1) garantiert:

"Jedermann hat das Recht auf Freiheit und persönliche Sicherheit."

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurden von den Vereinten Nationen als ein absolutes Recht anerkannt. Keine Einschränkungen irgendwelcher Art dürfen einem Menschen bezüglich seiner innersten Gedanken oder seines moralischen Empfindens noch bezüglich seiner Einstellung gegenüber dem Universum und dessen Erschaffer auferlegt werden. Diese Sichtweise ist der Leitgedanke der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" sowie des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte". Die Unterkommission zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutze von Minderheiten ging vom selben Standpunkt aus, als sie, nach Abschluß gründlicher Studien, die Grundlagen für einen Entwurf zu den Prinzipien von Freiheit und Nichtdiskriminierung bezüglich religiöser Rechte und Praktiken formulierte. Ebenso hielten sich die Verantwortlichen für die Vorbereitung der "Deklaration zur Beseitigung aller Arten von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Überzeugung" an diesen Standpunkt.

Mit der Resolution 36/55 vom 25. November 1981 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die "Deklaration zur Beseitigung aller Arten von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Überzeugung" angenommen und entschied, die notwendigen Maßnahmen zur schnellen Beseitigung aller Formen solcher Intoleranz und Auswüchse zu veranlassen und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Überzeugung zu verhindern und zu bekämpfen.

Die Deklaration definiert den Ausdruck "Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Überzeugung" als "jede Unterscheidung, jeder Ausschluß, jede Restriktion oder Bevorzugung aufgrund der Religion oder Überzeugung", "deren Ziel und Auswirkung es ist, die Anerkennung, den Genuß oder die Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der Grundlage der Gleichheit zu unterdrücken oder einzuschränken." (Art. 2)

Artikel 3 sieht vor:

"Die Diskriminierung unter den Menschen aufgrund der Religion oder Überzeugung stellt eine Beleidigung der Menschenwürde dar und eine Mißachtung der Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und muß verurteilt werden als eine Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert und in dem internationalen Abkommen über die Menschenrechte detailliert aufgeführt worden sind, und als Hindernis für die freundschaftlichen und friedlichen Beziehungen zwischen den Nationen."

Deutschlands Verhalten verstösst gegen internationale Rechtsgrundlagen fortsetzend

Schlussnoten

| Zurück | Ahnliche Sites | Glossar | Anfang | Buchladen | Weiter |


Back To Top

| Press Releases | Archives | Contact |

© 1999-2004 Church of Scientology International. All Rights Reserved. Scientology Trademark Information