Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland
Fortsetzung
Mecklenburg-Vorpommern
Am 12. Januar 1994 verabschiedete das Parlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern diskriminierende Maßnahmen unter dem Titel "Bekämpfung der Scientology-Organisation". Die Vorlage bestand unter anderem aus einer völlig haltlosen parlamentarischen "Auswertung", die zu dem Schluß kam, daß Scientology, trotz unmißverständlicher gegenteiliger Gutachten, keine Religion sei. Des weiteren wurde die Forderung erhoben, die Regierung möge:
Scientology wegen der von ihr ausgehenden Gefahren für die Demokratie vom Verfassungsschutz prüfen lassen;
geeignete Initiativen ergreifen, um der Verbreitung von Scientology "entgegenzuwirken";
Information für die Öffentlichkeit und die Industrie- und Handelskammern zur Verfügung stellen, um "Firmen und Betriebe vor einer Unterwanderung (durch Anstellung von Mitarbeitern oder Beratern, welche Scientologen sind) durch die Scientology-Organisation ... zu schützen";
einen Wirtschaftsboykott gegen Scientology-Organisationen einleiten und Scientology den Status der Gemeinnützigkeit verweigern.120
Gründung einer Dokumentationsstelle über Mitglieder von Minderheitsreligionen in Schleswig-Holstein
Im Hinblick auf die bundesweite Politik, jede Person, die mit der Scientology-Religion in Verbindung steht, zu ächten und zu stigmatisieren, erscheint ein kürzlich in Schleswig-Holstein erlassenes Gesetz besonders erwähnenswert. Es umgeht Datenschutzverordnungen und ermöglicht die Sammlung und Auswertung schützenswerter persönlicher Daten über Anhänger von Minderheitsreligionen.
Um eine Dokumentationsstelle über Personen mit "Sekten"-Verbindung zu schaffen, änderte der Landtag von Schleswig-Holstein im September 1994 das Landesdatenschutzgesetz.121 Durch dieses Gesetz werden Scientologen und Anhänger anderer als "Sekten" bezeichneter Gruppierungen ihrer fundamentalen Rechte auf eine Privatsphäre beraubt und von den Datenschutzvorkehrungen, die sonst auf alle Bürger Anwendung finden, ausgeschlossen.
Im März 1995 veröffentlichte der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Bericht mit dem Titel "Aktivitäten von Sekten in Schleswig-Holstein". Dieser Bericht enthält Informationen über Scientology und weitere Minderheitsreligionen, die sich ebenfalls diskriminierenden Aktivitäten der Landesregierung ausgesetzt sahen. Zusätzlich erläuterte der Bericht die Zielsetzung der "Dokumentationsstelle". Laut dem Bericht werden die von der Dokumentationsstelle gesammelten Informationen der ins Visier genommenen Religionen Behörden und Ministerien zur Verfügung gestellt und sollen über einen "Sondermeldedienst" an Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. Auf diese Weise werden u. a. einfache Mitglieder der verschiedensten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kriminalisiert.122
Die Revision des Datenschutzgesetzes gibt der Landesregierung die Lizenz, schützenswerte persönliche Informationen zu sammeln und zu verteilen. Ebenso können Personen, die in Kontakt zu Minderheitsreligionen stehen, namentlich allen gesellschaftlich relevanten Gruppen genannt werden, um sicherzustellen, daß die Regierungspolitik, nach der Mitglieder von Minderheitsreligionen geächtet und auf "Schwarze Listen" gesetzt werden, effektiv umgesetzt wird. Dieses Vorgehen verletzt Datenschutzprinzipien und fundamentale Menschenrechte im Kern, da ausschließlich klassifiziert durch Weltanschauung und religiöse Überzeugung eine Unterstruktur von Menschen zweiter Klasse geschaffen wird.
Staatliche Massnahmen Verweigern Scientologen Grundrechte fortsetzend
Schlussnoten
| Zurück | Ahnliche Sites | Glossar | Anfang | Buchladen | Weiter |