Religiöse Apartheid 1996 – Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten in Deutschland


or über 45 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet, um aus den Trümmern des Holocaust eine Ära einzuleiten, in der die Beachtung der Menschenrechte Wirklichkeit werden sollte. Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" und die in Folge verabschiedeten internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte - wie beispielsweise der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" und die "Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion und Glauben" - garantieren die Gedanken- und Gewissensfreiheit und die Religions- und Glaubensfreiheit.
1950 verabschiedete der Europarat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Zusammen mit der Struktur der Menschenrechtskommission und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurde so ein einzigartiger Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte der Bürger in Europa geschaffen.
Diese Konvention garantierte den Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat auszuüben.
Die Bundesrepublik Deutschland mißachtet heute jene Grundsätze, welche die Vereinten Nationen und der Europarat zum Schutz des Grundrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit aufgestellt haben.
Mitglieder der Scientology Kirche sind in Deutschland auch weiterhin in allen Schichten der Gesellschaft Zielscheibe systematischer Diskriminierung, die als gewollter Bestandteil einer von der Regierung initiierten, geförderten und sanktionierten Ausschlußpolitik gelten muß. Mitglieder der Scientology Kirche werden weiterhin aus ihren Firmen entlassen, aus Schulen sowie aus politischen Parteien, aus gesellschaftlichen, geschäftlichen und politischen Organisationen. Es wird ihnen das Recht auf Berufslizenzen verweigert, das Recht, ihre Kunst auszuüben, das Recht, Bankkonten zu eröffnen und Kredite aufzunehmen. Es wird ihnen das Recht verweigert, öffentliche Einrichtungen und Konzertsäle zu benutzen. Sie werden auf "Schwarze Listen" gesetzt, boykottiert, diffamiert, geächtet und bedroht - einzig und allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Scientology-Religion.
Obwohl deutsche Scientology Kirchen keinerlei ungesetzliche Aktivitäten verfolgen, unterstützt die Regierung unter anderem folgende diskriminierende Maßnahmen gegenüber Scientologen:
Einen Aufruf zu einem bundesweiten Verbot der Religion durch Bundes- und Landespolitiker - als Revanche für die Bemühungen der Scientology Kirche, die internationale Öffentlichkeit auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen.
Eine Anweisung des Bundesarbeitsministers Norbert Blüm, mit der er Scientologen das Recht entzog, als private Arbeitsvermittler tätig zu werden. Diese Anweisung war von abschätzigen öffentlichen Erklärungen des Bundesministers begleitet, mit denen die Mitglieder der Scientology Kirche und alle, die mit ihr in Verbindung stehen, als "Kriminelle" gebrandmarkt werden sollten.
Behördenvertreter drängten auf die Einführung eines speziellen Scientology-"Tests", um Scientologen in allen Bereichen der Gesellschaft zu "identifizieren", um sie dann auszuschließen, zu isolieren und zu ächten.
Die Schaffung umfassender diskriminierender Maßnahmen durch Landesregierungen, einschließlich der Einführung staatlicher "Aufklärungs"-Programme für Lehrer, Eltern, Schüler, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Angestellte im Strafvollzug, im Gesundheitswesen und in den Industrie- und Handelskammern, um vor den "Gefahren" der Scientology zu "warnen" und deren Mitglieder zu dämonisieren.
Die Änderung des Datenschutzgesetzes, um Dokumentationsstellen einrichten zu können, durch die personenbezogene Daten von Mitgliedern von "Sekten und sektenähnlichen Vereinigungen" gesammelt und weiterverbreitet werden können. Resultat ist die Ausgrenzung und Ächtung von Bundesbürgern einzig und allein aufgrund ihres Glaubens.
Einleitung fortsetzend
Schlussnoten
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