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uch wenn die Gewissensfreiheit – und folglich die Religionsfreiheit – nicht im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen proklamiert worden wäre, bliebe sie doch ein grundlegendes Menschenrecht; sie ist an sich unteilbar und untrennbar vom Recht zu leben; sie ist gleichzusetzen mit Respekt vor dem Leben.
In einer zivilisierten und intellektuell entwickelten Gesellschaft sollten Moral, Ethik und gesunder Menschenverstand ausreichen, damit Menschen und Völker gegenseitig andere Überzeugungen und Unterschiede akzeptieren.
Aber unglücklicherweise haben in den vergangenen Jahren dunkle Mächte Anstrengungen unternommen – hervorgerufen entweder durch eine überholte Aufklärungsfeindlichkeit oder durch unverständliche Mythen einfältiger Denkweisen -, um verbale, juristische und sogar physische Angriffe gegen Denkschulen zu verstärken, deren einziger Fehler es ist, etwas anderes zu glauben oder Minderheiten zu repräsentieren.
Das Evangelium sagt: „Wehe dem Menschen, durch den das Übel kommt“. Das Übel besteht nicht darin, daß es Gruppierungen gibt, die an etwas anderes glauben als andere, oder Minderheiten, die um ihre eigene Identität kämpfen. Das Übel besteht vielmehr darin, daß Intoleranz versteckt oder offen versucht, geistige Freiheit zu zerstören oder die Gewissensfreiheit auf einen sehr eng abgesteckten Bereich einzuengen.
In einem solchen Zusammenhang erlangt die Existenz internationaler Rechtsmechanismen eine entscheidende Bedeutung. In erster Linie legen sie moralische Bezugspunkte fest, darüber hinaus aber dienen sie als Werkzeuge zur Selbstverteidigung für alle Denkschulen, die gegen jegliche Form von Intoleranz kämpfen.
Betont werden muß auch, daß im Völkerrecht jedes Rechtsdokument, das auf internationaler Ebene angenommen worden ist, sofort Vorrang vor jedem nationalen Rechtsdokument erlangt, unabhängig davon ob es sich um ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Gerichtsurteil handelt.
Es ist höchste Zeit, daß Völker jene Praxis beenden, daß sie mit der einen Hand internationale Abkommen unterzeichnen, während ihre andere Hand dagegen verstößt, und zwar mit haarsträubenden Gesetzesbrüchen und blanker Unmoral.
Es ist höchste Zeit, daß der Normalbürger begreift, daß er seine Rechte verteidigen kann, und zwar auf der Grundlage von internationalen, europäischen und sonstigen Übereinkommen.
Deshalb haben die Herausgeber des vorliegenden Handbuchs einen nützlichen Service geleistet. Ihre Veröffentlichung stellt eine wirklich praktische Anleitung dar, die sich für Angehörige aller Überzeugungen, Glaubensrichtungen und Religionen als sehr wertvoll erweisen wird. Die Gläubigen sogenannter Minderheitsbekenntnisse werden darin Unterstützung und Hilfe für ihre eigene Verteidigung finden. Angehörige anderer Denkschulen können es dazu hernehmen, um ihre tatkräftige Solidarität konkret zum Ausdruck zu bringen.
Die Tatsache, daß diese Broschüre von Scientology-Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit Religions- und Menschenrechtsorganisationen veröffentlicht wird, sollte es als Beispiel eines allgemeinen Rechts, das von allen Überzeugungen geteilt wird, festschreiben. Die Scientology Kirche – der ich nicht angehöre – hat dieselben Rechte wie jede Religion. Und wie bei jeder Religion sind ihre Überzeugungen unter jeglicher objektiven Definition der Menschenrechte geschützt.
Der Weg zur Aufklärung ist noch lang und mühselig. Jeder Schritt vorwärts, jede Weiterentwicklung wird ihre Bedeutung haben. Laßt uns deshalb Wachsamkeit, Solidarität und Brüderlichkeit üben; falls wir es nicht tun, werden Ökumene und Toleranz leere Begriffe bleiben. Professor Dr. Francis Dessart, Vorsitzender des Rates für Menschenrechte und Religionsfreiheit, ständiger IAEWP-Vertreter bei der UNESCO, Mitglied der World Academy of Arts & Sciences (WAAS).
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