DIE POSITION VON WELTRELIGIONEN
Seit dem 2. Weltkrieg haben nicht nur Regierungen, sondern auch die vorherrschenden Religionen Westeuropas Richtlinien zugunsten der Religionsfreiheit verabschiedet. Obwohl diese keine Gesetzeskraft haben, stellen sie Richtlinien dar, denen die Repräsentanten der vorherrschenden Religionen in ihrem Umgang mit anderen religiösen Vereinigungen verpflichtet sind.
Zu den wichtigsten zählt die „Erklärung zur Religionsfreiheit“ der ersten Versammlung des World Council of Churches (WCC) im Jahre 1948. Das WCC setzt sich aus den größten protestantischen Religionen Europas zusammen. Die Erklärung sagt folgendes aus:
„Ein wesentliches Element einer guten internationalen Ordnung ist die Religionsfreiheit. Dies wird durch den christlichen Glauben und die weltweite Natur des Christentums impliziert. Christen betrachten deshalb die Frage der religiösen Überzeugung als internationales Problem. Sie sind daran interessiert, daß überall für Religionsfreiheit Sorge getragen wird. Wenn sie sich für diese Freiheit einsetzen, dann verlangen sie nicht, daß Christen Privilegien gewährt werden, die anderen verwehrt werden... Die Rechte der Religionsfreiheit, die hier kundgetan werden, sollen für alle Personen ohne Unterschied anerkannt und beachtet werden, gleich welcher Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache oder Religion und ohne Auferlegung von Behinderungen mittels gesetzlicher Bestimmungen oder Verwaltungsbeschlüssen.“
Diese Grundsätze wurden in der Erklärung ausführlichst behandelt und auf späteren WCC-Versammlungen bekräftigt.
Der andere Hauptzweig des Christentums –die römisch-katholische Kirche– gab seine offizielle Haltung gegenüber Religionsfreiheit in der „Erklärung zur Religionsfreiheit“ des Zweiten Vatikanischen Konzils bekannt. Sie führt aus:
„Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Die Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln.“
Einen weiteren großen religiösen Einfluß auf Europa übt der Islam aus. In den letzten Jahren wurden Moslems zunehmend Gegenstand von Diskriminierungen, die oft stereotyp gerechtfertigt wurden, indem der Islam als rachsüchtig und intolerant gegenüber anderen Glaubensbekenntnissen dargestellt wurde. Das Heilige Buch des Islam, der Koran, ist unmißverständlich in seiner Aussage über die Wichtigkeit, dem Individuum die Freiheit der Überzeugung zu gewähren: „Es gibt keinen Zwang in der Religion; Wahrheit hebt sich deutlich von Irrtum ab.“
Es gibt bewiesenermaßen keinen Mangel an völkerrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien zum Schutze Ihrer Religionsfreiheit. Wie aber steht es um die nationale Gesetzgebung und Verwirklichung in Ihrem Land?
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