DEUTSCHLAND
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Deutschland kann nicht auf eine Tradition der Religionsfreiheit oder Toleranz gegenüber Andersdenkenden zurückblicken, sondern vielmehr auf eine tragische Geschichte der Religionsverfolgung. Nach dem zweiten Weltkrieg, die Schrecken des Holocaust noch vor Augen, wurde für die neue Bundesrepublik eine Verfassung ausgearbeitet, die ein staatliches Neutralitätsgebot gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften festlegte. Deutschlands Grundgesetz garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, ebenso hat die Bundesrepublik den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Erste Fakultativprotokoll des Pakts ratifiziert.

Auf der Grundlage dieser menschenrechtlichen Garantien sollten Minderheiten in Deutschland eigentlich vor Verfolgung aus Gründen der Religionszugehörigkeit geschützt sein. Trotz des theoretischen Schutzes zeigen die Ereignisse der letzten fünf Jahre aber, daß nicht wenige deutsche Regierungsvertreter sowohl den Geist als auch den gesetzlichen Charakter der Menschenrechtsabkommen ausgehöhlt haben, die man einst als Verpflichtung anerkannt hatte. Obwohl das Grundgesetz für die deutsche Bundesregierung uneingeschränkt bindend ist, hat sie dieses durch die politische Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten wie die Zeugen Jehovas faktisch außer Kraft gesetzt – mit der Rechtfertigung, daß die betroffenen Religionen nicht verfassungskonform seien.

Die Brutalität einzelner Polizisten gegen Moslems, vor allem gegen Türken und Kurden, ist in Deutschland besonders auffällig, ebenso die Weigerung der Regierung, effektive Abhilfe gegen Diskriminierung zu schaffen. In einem Zeitraum von zwei Jahren wurden mehr als 1.000 Straftaten dokumentiert, die aus Fremdenhaß begangen wurden, – viele davon gegen Moslems. Zahlreichen Mitgliedern der moslemischen Minderheit wird die Staatsbürgerschaft verwehrt, auch wenn sie ihr Leben lang in Deutschland gelebt haben. Auch der Antisemitismus nimmt zu.

Eine umfangreiche Studie des Menschenrechtszentrums der Universität Essex in England aus dem Jahre 1997 stellte fest:

„In Deutschland wird Demokratie als eine Ideologie benutzt, um Konformität aufzuzwingen. Bestürzend war es festzustellen, daß der Staat und einige seiner Politiker sowie andere Leute sich genau dessen bedienen, was wir aus der Vergangenheit als vielbegangene Wege der Diskriminierung und der Intoleranz und der Anstiftung zur Intoleranz nur zu gut kennen, und zwar gegen eine neue religiöse Minderheit: die Scientologen.“

Die Studie fährt damit fort, daß „die vergangenen Jahre eine erstaunliche und für das westliche Nachkriegseuropa einmalige Politik offizieller und behördlich gebilligter Verunglimpfung und Diskriminierung gegen bestimmte Gruppierungen aufgezeigt haben, einschließlich gegen die Zeugen Jehovas und – am deutlichsten – gegen die Scientology Kirche.“ Mit einer diskriminierungspolitischen Entscheidung ohne Parallele auf der Welt stellte die Bundesregierung im Juni 1997 die Scientology Kirche und ihre Mitglieder unter geheimdienstliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Trotz des grundgesetzlichen Postulats des staatlichen Neutralitätsgebots üben die katholische und die evangelische Kirche erheblichen Einfluß auf die Regierung aus. Die Regierungspartei nennt sich nicht von ungefähr Christliche Demokratische Union (CDU).

Die CDU war weltweit die erste nationale Partei, die Scientologen von einer Parteimitgliedschaft ausschloß. Einer der Gründe dafür, wie einem CDU-Arbeitspapier zu entnehmen war, bezog sich auf das Menschenbild Scientologys, wonach der Mensch grundsätzlich gut sei. Dies stünde in Konflikt mit der christlichen Lehre von der Erbsünde und dem Menschenbild der CDU.

Eine Reihe von Theologen und Funktionsträgern der Amtskirchen sind gleichzeitig auch führende Politiker. Sowohl die katholische als auch die protestantische Kirche haben den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts inne, der ihnen das Recht gibt, Einnahmen aus Kirchensteuern zu erhalten. Der steuerliche Einzug von den Gemeindemitgliedern wird durch den Staat wahrgenommen. Über die Kirchensteuer und zahlreiche staatliche Subventionen stattet die Regierung die beiden Amtskirchen jährlich mit zahlreichen Milliarden von Mark aus.


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