In einem Sonderbericht des Außenministeriums der Vereinigten Staaten vom Juli 1997, der sich mit der Verfolgung von Christen in Teilen der Welt auseinandersetzt, steht zu lesen, daß „zahlreiche religiöse Gruppierungen in Deutschland tätig sind... In einigen bundesdeutschen Landesregierungen und in Stellen auf regionaler oder örtlicher Ebene arbeiten innerhalb politischer, behördlicher und amtskirchlicher Strukturen sogenannte Sektenbeauftragte, die andere Beamte und die Öffentlichkeit darin ,ausbilden’, wie man Sektenmitglieder erkennt... Eine von einem amerikanischen Pastor geleitete charismatisch-christliche Kirche berichtete, daß sie über einige Jahre hinweg die Zielscheibe von Wandalismus, Gewaltandrohungen und öffentlicher Schikanierung oder Überprüfung durch Sektenbeauftragte war. Die Kirchengemeinschaft setzt sich auch gegen die Entscheidung einer Kölner Finanzbehörde aus dem Jahre 1995 zur Wehr. Diese hatte ihr den Gemeinnützigkeitsstatus mit der Begründung entzogen, daß die Gemeinschaft keine ,gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke' verfolge.“

Die wachsende Intoleranz gegenüber Minderheiten, die in den Aussagen und Handlungen deutscher Behörden offenkundig wird, ist beunruhigend. Unter Ausnutzung der politischen und wirtschaftlichen Vorrangstellung der Bundesrepublik in Europa haben deutsche Regierungsvertreter in den vergangenen Jahren versucht, auf der Ebene der Europäischen Union Einfluß auf die Regierungen anderer europäischer Nationen auszuüben, damit diese die bundesdeutsche Vorgehensweise gegenüber religiösen Minderheiten übernehmen.

Die wachsende Intoleranz gegenüber Minderheiten, die in den Aussagen und Handlungen deutscher Behörden offenkundig wird, ist beunruhigend. Unter Ausnutzung der politischen und wirtschaftlichen Vorrangstellung der Bundesrepublik in Europa haben deutsche Regierungsvertreter in den vergangenen Jahren versucht, auf der Ebene der Europäischen Union Einfluß auf die Regierungen anderer europäischer Nationen auszuüben, damit diese die bundesdeutsche Vorgehensweise gegenüber religiösen Minderheiten übernehmen. Mehr als jede andere europäische Demokratie, vielleicht mit Ausnahme Griechenlands, mußte die deutsche Regierung in den vergangenen Jahren heftige Kritik an ihren Menschenrechtspraktiken hinnehmen. Diese Kritik kam vom Außenministerium der Vereinigten Staaten, vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen, von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und von zahlreichen einzelnen Abgeordneten und Geisteswissenschaftlern.

Während einer Reihe öffentlicher Anhörungen über den Stand der Religionsfreiheit in Europa, die von der US-Helsinki-Kommission der OSZE im September 1997 durchgeführt wurden, haben der Schauspieler John Travolta, der Jazzmusiker Chick Corea und der Sänger und Komponist Isaac Hayes zahlreiche Beispiele der Diskriminierung gegen Scientologen durch die deutsche Regierung angeführt. Sie wurden begleitet von deutschen Scientologen, von Gelehrten und Führern der Charismatischen Christen und von Mitgliedern der Zeugen Jehovas und islamischer Gemeinschaften, die ebenfalls deutsche Regierungsstellen schwerer Verletzungen der Religionsfreiheit beschuldigten.

Diese Anhörungen erhielten ein sehr großes öffentliches Echo und wurden in die ganze Welt übertragen. Unmittelbar danach gab die deutsche Bundesregierung bekannt, daß sie den Einsatz des BND, des Auslandsgeheimdienstes, in Betracht ziehe, um Scientologen auch in anderen Ländern und in Übersee unter geheimdienstliche Beobachtung zu stellen. Viele sahen diese Überlegungen als direkte Vergeltungsmaßnahme für die getätigten Aussagen vor der Helsinki-Kommission an.

Selbst Bundesminister haben wiederholt und öffentlich Hetzreden gegen neue Religionen in Deutschland getätigt. Volksverhetzung ist gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. §130 führt aus:

„ (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den Frieden zu stören 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Artikel 3 (3) des deutschen Grundgesetzes führt aus:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 (1) des deutschen Grundgesetzes legt fest: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Artikel 4 (2) besagt weiterhin: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.


Fortsetzung...




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