RUSSLAND
![]()
Rußland kann an kein Erbe von Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit anknüpfen. Als die Sowjetunion Ende der achtziger Jahre ideologisch und politisch zusammenbrach, postulierten führende russische Politiker nie dagewesene Visionen der Religionsfreiheit. Dies führte schließlich zum Religionsfreiheitsgesetz des Jahres 1990, Rußlands erstem legislativen Vorstoß zur Einführung der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Im Dezember 1993 wurde ein neues Parlament gewählt und eine neue Verfassung verabschiedet. Sie schrieb die Trennung von Staat und Kirche fest und untersagte die Zwangsmitgliedschaft in einer Religion sowie die staatliche Subventionierung einer jeglichen Religionsgemeinschaft. Ebenso verbot sie Aufstachelung zum Haß auf andere aufgrund ihres religiösen Glaubens.
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus begannen viele religiöse Bewegungen, die Verboten der früheren kommunistischen Regierung unterworfen waren, sich in Rußland niederzulassen. In den 90er Jahren sprachen sich jedoch führende Geistliche der russisch-orthodoxen Kirche gegen die Betätigungen der „ausländischen“ Religionen aus.
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus begannen viele religiöse Bewegungen, die Verboten der früheren kommunistischen Regierung unterworfen waren, sich in Rußland niederzulassen. In den 90er Jahren sprachen sich jedoch führende Geistliche der russisch-orthodoxen Kirche gegen die Betätigungen der „ausländischen“ Religionen aus.
Dies führte schließlich zur Einführung eines Gesetzes durch das russische Abgeordnetenhaus, das die Rechte aller Religionen in Rußland, mit Ausnahme einiger ausgewählter, schwerwiegend beschneidet. Nach seinem Veto im Juli des Jahres gab Präsident Jelzin seine Billigung im September 1997, trotz internationalen Protestes.
Das Gesetz – das unterdrückerischste aller europäischen Länder – ist darauf ausgerichtet, die Vorherrschaft der russisch-orthodoxen Kirche zu erhalten und bestimmten Religionen wie dem Islam, dem Buddhismus, dem Judentum und der katholischen Kirche trotzdem entgegenzukommen. Jede religiöse Vereinigung, die nicht nachweisen kann, bei Inkrafttreten des Gesetzes länger als fünfzehn Jahre in Rußland und der früheren Sowjetunion bestanden zu haben, wird nicht anerkannt und einer Reihe von repressiven Voraussetzungen für die Registrierung und Tätigkeit als Religionsgemeinschaft unterworfen. Ziel des Gesetzes ist es, die erlaubten Tätigkeiten neuerer religiöser Gemeinschaften zu beschränken und die Bildung neuer Vereinigungen zu verhindern.
Das Gesetz stellt einen großen Rückschritt für Rußland dar, bei seinem Versuch, sich aus einer totalitären Geschichte zu befreien. Ebenso widerspricht es vollständig der russischen Verfassung, die Rußland als säkularen Staat festschreibt. Selbstverständlich verletzt es auch die an früherer Stelle in dieser Broschüre vorgestellten Menschenrechtsabkommen.
Die Verfassung Rußlands wurde am 12. Dezember 1993 angenommen. Die mit Religionsfreiheit zusammenhängenden Vorgaben lauten wie folgt:
Artikel 14: (1) Die Russische Föderation ist ein säkularer Staat. Keine Religion darf staatlich subventioniert werden oder Pflichtreligion sein. (2) Religiöse Vereinigungen sind vom Staat getrennt und gleich vor dem Gesetz.
Artikel 19:
(2) Der Staat garantiert die Gleichheit der Rechte und Freiheiten ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Nationalität, Sprache ... der religiösen Einstellung, des Bekenntnisses ...
Artikel 28:
Jedermann wird das Recht auf Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gewährleistet, einschließlich des Rechts als einzelner oder zusammen mit anderen jede Religion oder keine Religion auszuüben, frei religiösen oder anderen Glauben zu wählen, zu haben und zu verbreiten und im Einklang damit zu handeln.
Artikel 29:
(1) Das Recht auf Gedanken- und Redefreiheit wird für jedermann gewährleistet.  (2) Propaganda oder Kampagnen, die zu Haß oder Streit aus Gründen der sozialen, rassischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit aufstacheln, sind unzulässig. Propaganda für soziale, rassische, nationale, religiöse oder sprachliche Überlegenheit ist verboten.
(3) Niemand darf gezwungen werden, seine Ansichten oder Überzeugungen auszudrücken oder sie zu widerrufen.
Fortsetzung...
| Zurück | Glossar von Scientology Ausdrücken | Inhaltsverzeichnis | Weiter |
| Umfrage über diese Scientology Site | Sites bezüglich Scientology | Buchladen | Heim |
humanrightsofficer@scientology.org
© 1999-2004 Church of Scientology International. Alle Rechte Vorbehalten.