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WENN SIE DER MEINUNG SIND, DASS IHR GRUNDRECHT AUF GLAUBENS- UND GEWISSENSFREIHEIT VERLETZT WURDE, WIE KÖNNEN SIE DANN VORGEHEN?
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Hier sind einige Vorschläge:
1. Ersuchen Sie als erstes, soweit möglich, um ein Gespräch. Treffen Sie sich mit dem jeweiligen Beamten oder mit demjenigen, der sich für die Diskriminierung verantwortlich zeichnet, und lenken Sie die Aufmerksamkeit dieser Person auf die Menschenrechte, die sie verletzt oder einschränkt. Das kann genügen, um die Angelegenheit zu bereinigen. Es kostet nichts, ermöglicht eine Lösung auf der Grundlage konstruktiver Kommunikation und entschärft die Situation in nicht wenigen Fällen. Es kann sein, daß Sie in einem solchen Gespräch feststellen, daß der Beamte eine völlig falsche Vorstellung über Ihren Glauben und Ihre Religion hat.
Denken Sie auch daran, daß die meisten Staatsbediensteten wohlmeinende Leute sind und sich einer Konfliktlösung im Wege des persönlichen Gesprächs nicht verwehren. Es erspart Ihnen Zeit und sonstige Aufwendungen.
2. Wenn ein Gespräch unmöglich ist oder nicht zu einer Lösung führt, wäre der nächste Schritt, bei anderen zuständigen Stellen wie beispielsweise bei den Vorgesetzten des Beamten Beschwerde einzureichen. Schreiben Sie einen Brief (Beispiel auf Seite 29), in dem Sie den Mißstand beschreiben, und ersuchen Sie darum, daß die Angelegenheit in Ordnung gebracht wird.
Unterschätzen Sie nicht die Wirkung eines solchen Schreibens. Würden mehr Leute diese Form der Zuflucht suchen, würden weniger Beamte oder Regierungsvertreter sich gut darüber fühlen, die Rechte von Bürgern zu verletzen. Ein solcher Brief läßt den Empfänger wissen, daß Sie sich Ihrer Rechte bewußt sind und daß Sie sich nicht so einfach einschüchtern lassen.
Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an andere staatliche Stellen oder Verantwortliche in der Firma und gegebenenfalls an Menschenrechtsorganisationen.
3. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die zur Diskussion stehende Menschenrechtsverletzung zu beheben, ohne gleich rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Viele Länder unterhalten amtliche Stellen, die solche Beschwerden untersuchen. Menschenrechtsgruppen und Bürgerinitiativen werden Ihnen notwendige Informationen gerne mitteilen.
4. Kontaktieren Sie eine derjenigen Menschenrechtsorganisationen, die keiner Regierung unterstellt sind. Sie sind auf den Schutz der Menschenrechte des Individuums spezialisiert. Sie können von ihnen Fachkenntnis erwarten und Hilfe und Rat erhalten, die auf eine breitgefächerte Erfahrung fußen. Sie werden Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen, wenn diese verletzt werden.
5. Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis oder im Bundestag.
6. Einige europäische Länder haben sogenannte Ombudsleute, die die Rechte des Bürgers gegenüber Behörden wahrnehmen. Sie gehen Diskriminierungsvorwürfen nach.
7. Es gibt verschiedene Menschenrechtsgremien, bei denen Sie Beschwerde einreichen können. Wenn die Diskriminierung von der Regierung ausgeht und ein fundamentales Recht verletzt, wie beispielsweise die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die von den in dieser Broschüre aufgeführten internationalen Abkommen geschützt wird, dann sollten Sie in Erwägung ziehen, internationale Menschenrechtsgremien wie den Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen, das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) oder das Europäische Parlament darauf aufmerksam zu machen. Denken Sie auch daran, den UN-Sonderberichterstatter für Angelegenheiten religiöser Intoleranz von schwerwiegenden Verhaltensmustern religiöser Diskriminierung in Kenntnis zu setzen.
Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen ist dafür verantwortlich sicherzustellen, daß jede Nation, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat, auch die Bestimmungen des Abkommens erfüllt. Er führt in regelmäßigen Zeitabständen eine Überprüfung der Befolgung des Abkommens durch. Hierbei ist jeder der Vertragsstaaten des Paktes verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, daß er die Bestimmungen des Paktes einhält.
Das BDIMR der OSZE ist dafür zuständig, darüber zu wachen, daß die Vertragsstaaten den Bestimmungen des Helsinki-Abkommens nachkommen.
In der Struktur des Europarats findet sich eine Parlamentarische Versammlung. Diese Versammlung tritt nicht jede Woche wie in nationalen Parlamenten zusammen, sondern in mehreren wöchentlichen Perioden über das Jahr verteilt. Diskriminierungsvorfälle können den jeweiligen nationalen Parlamentsmitgliedern unterbreitet werden, die ihr Land in der Parlamentarischen Versammlung repräsentieren. Zu ihren Aufgaben gehört es, zur Lösung und Beendigung von Menschenrechtsverletzungen beizutragen.
Wenn Sie als Teil einer allgemeinen Diskriminierungsrichtlinie der Regierung gegen Ihre Religion in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, dann ist der beste Weg, wenn Sie Ihre Eingaben in Koordinierung mit Ihrer Kirche tätigen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Ihre Kirche im Namen aller Ihrer Gemeindemitglieder Beschwerde einreichen möchte. Beratung durch einen Rechtsanwalt ist von wesentlicher Bedeutung, wenn Sie wollen, daß Ihr Fall wirksam aufbereitet ist. Rechtlicher Beistand für Menschenrechtsangelegenheiten steht in vielen europäischen Ländern zur Verfügung.
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